Betriebsnahe Kinderbetreuungseinrichtungen nutzen Arbeitgebern, Eltern gewordenen Mitarbeitern und Kindern in gleichem Maße.
Aus Arbeitgebersicht bietet die Schaffung von betriebsnahen Kinderbetreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren die Chance, den beschäftigten Vätern oder Müttern alsbald nach der Geburt eines Kindes in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes eine zeitlich und organisatorisch flexible Kinderbetreuung anbieten zu können. So können eingearbeitete und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schnell wieder zur Verfügung stehen, ohne dass dies zu Lasten der Kinder oder der Familie geht. Arbeitgeber können zudem den Aufwand für die betriebsnahe Kinderbetreuung steuerlich absetzen. Werden Kinderbetreuungskosten als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, sind hierauf auf Seiten des Arbeitnehmers keine Sozialabgaben und Steuern, auf Seiten des Arbeitgebers keine Lohnnebenkosten zu zahlen. Arbeitgeberbeiträge zu betriebsnahen Kinderbetreuungseinrichtungen stellen auch keinen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar.
Ein hochflexibles Kinderbetreuungsangebot für Kinder ab 2 Monaten bietet Unternehmen folgende Vorteile:
- höhere Motivation und Unternehmensbindung der Beschäftigten
- höhere Kontinuität der Beschäftigung aufgrund früheren Wiedereintritts der Eltern in das Berufsleben
- höhere Leistungsfähigkeit der Mütter und Väter, da sie ihre Kinder gut betreut wissen
- positives Unternehmensimage, u. a. bei der Anwerbung jüngerer Fach- und Führungskräfte mit einigen Jahren Berufserfahrung
Laut einer im Auftrag vom Bundesfamilienministerium durchgeführten Kosten-Nutzen-Analyse werden die Kosten für familienfreundliche Maßnahmen durch aus diesen Angeboten resultierende Kosteneinsparungen mehr als kompensiert (BMFSFJ 2003). Die Einsparpotenziale ergeben sich insbesondere durch eine spürbare Reduzierung von
- Wiederbeschaffungs- bzw. Fluktuationskosten
- Kosten für die Überbrückung der Dauer der Elternzeit
- Kosten für die Wiedereingliederung von Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus der Elternzeit
- Kosten für Fehlzeiten.
Im Ergebnis zeigten sich bereits für mittelgroße Unternehmen Einsparpotenziale in Höhe von mehreren 100.000 € jährlich.
Eltern gewordene Mitarbeiter profitieren von der betriebsnahen Kinderbetreuung, da sie sich auf die Vermittlung eines flexiblen und kompetenten Betreuungsangebotes in der Nähe des Arbeitsplatzes verlassen können und eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers erhalten. Die Sorge über eine sinnvolle Verbindung von Beruf und Familie weicht einer kontinuierlichen Beschäftigung, so dass auch mit kleinen Kindern eine berufliche Weiterentwicklung möglich wird.
Die kurzen Wege vom Arbeitsort zur Kinderkrippe stellen einen großen Vorteil dar, zum einen wegen der kurzen Wege beim Bringen und Holen der Kinder, zum anderen wegen der schnellen Erreichbarkeit des Kindes in Notfällen.
Für die Kinder bietet die Unterbringung in einer Kinderkrippe die Chance, früh Kontakt zu anderen Kindern aufzubauen, andere Bezugspersonen kennen zu lernen und Sozialverhalten in einer Gruppe zu lernen.
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